Aktuelles zum KartellrechtArtikel

Aktueller Fachbeitrag zur Krankenhausfusionskontrolle

Ein neuer Beitrag in KrV 2021, 100 ff., geht insbesondere aus kartellrechtlicher Perspektive der Frage nach, ob die dänische Gesundheitsreform, die vor allem die Krankenhauslandschaft konzentriert und spezialisiert hat, als Vorbild für die deutsche dienen kann, und ob das wünschenswert ist.
 

Übertragbarkeit der dänischen Krankenhausreform auf das deutsche Gesundheits- und Rechtssystem - stoppt das deutsche Kartellrecht dänische Verhältnisse in Deutschland?

In Zeiten der Pandemie wird die Diskussion über die Zukunft der deutschen Krankenhauslandschaft, die durch dezentrales Leistungsangebot, geringe Spezialisierung und überdurchschnittliche Bettenzahlen geprägt ist, härter. Es gilt als ausgemacht, dass Kapazitäten umgewidmet und zentralisiert werden müssen, um die Behandlungsqualität zu steigern. Verwiesen wird oft auf das sog. dänische Modell: Seit ca. 20 Jahren werden dort spezialisierte sog. Super-Krankenhäuser errichtet, viele kleine Standorte geschlossen und die Zahl der Kliniken mit Notaufnahmen halbiert. Der Umbau der Krankenhauslandschaft ist in eine Gesamtstrategie eingebettet, die z. B. auch von Digitalisierung und einer großen Präventions- und Leitlinienkultur geprägt ist. Das Kartellrecht steht mit diesen Zielvorgaben einer Konzentrierung und Spezialisierung in Widerspruch, denn es setzt Krankenhausfusionen, die zwangsläufig Teil eines solchen Prozesses sind, offensichtlich enge
Grenzen: Seit seiner ersten Untersagung eines Krankenhauszusammenschlusses im Jahr 2005 hat das BKartA pro Jahr durchschnittlich mindestens ein Vorhaben verhindert, unter anderem die prominenten

Quelle: LinkedIn